Allgemeine Geschäftsbedingungen des ProSoft Webshops (www.prosoft.de/shop/)

§ 1. Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verkäufe von Waren und sonstige Leistungen durch die ProSoft GmbH, Bürgermeister-Graf-Ring 10, 82538 Geretsried, Deutschland (nachfolgend „Verkäufer“ genannt) gleich ob diese Geschäfte online oder offline abgeschlossen werden.
  2. Es gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
  3. Davon abweichende oder entgegenstehende Bedingungen der Käufer werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Die Durchführung der Leistungen ist nicht als eine solche Zustimmung zu werten.
  4. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. §§ 14, 310 Abs.1 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Non-Profit Organisationen (nachfolgend „Kunde“ genannt).
  5. Es gelten jeweils nur unsere aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.

§ 2. Registrierung als Kunde

  1. Sie haben neben Direktbestellungen die Möglichkeit, ein eigenes Nutzerkonto anzulegen und sich somit als Kunde unseres Handelssystems registrieren zu lassen. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Kreise wie sie § 1 Abs.4 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt werden.
  2. Die zur Erstellung des Nutzerkontos erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Nachträgliche Änderungen Ihrer persönlichen Daten sind von Ihnen eigenverantwortlich einzutragen.
  3. Das von Ihnen gewählte Passwort ist unter allen Umständen geheim zu halten und Dritten keinesfalls mitzuteilen.
  4. Durch die Registrierung erklären Sie Ihr generelles Einverständnis, dass der Verkäufer Ihre Daten zum Zwecke der optimalen Auftragsabwicklung und zur Information über Updates und Neuerungen speichern darf. Wenn Sie dies nicht wünschen, dann teilen Sie uns das bitte per Post oder per Mail an info@prosoft.de mit. Der Schutz personenbezogener Daten hat bei uns oberste Priorität. Daten werden Dritten nur zum Zwecke der Lizenzierung bei Software im geforderten Umfang weitergegeben.

§ 3. Vertragsschluss

  1. Wir verkaufen unsere Waren und sonstigen Leistungen ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Non-Profit Organisationen.
  2. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.
  3. Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden und vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.
  4. Leistungsbeschreibungen in Katalogen, Datenblättern sowie auf den Webseiten des Verkäufers haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
  5. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wird.
  6. Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.
  7. Soweit zusätzlich die Möglichkeit einer Online-Bestellung eingerichtet ist, geben Sie bereits am Ende des Bestellvorgangs durch Klick auf den Button „Kaufen“ ein verbindliches Vertragsangebot ab. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer dieses Angebot annimmt. Dies geschieht ausschließlich durch eine entsprechende Auftragsbestätigung, mit der der Verkäufer die Annahme Ihrer Bestellung bestätigt und nicht schon durch die Bestellbestätigung im Online-Shop.

§ 4. Preise, Versandkosten, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Abtretung

  1. Es gelten jeweils die Preise, die zum Zeitpunkt der abgegebenen Bestellung maßgeblich sind. Es besteht daher grundsätzlich kein Anspruch darauf, Waren zu früher oder später geltenden, günstigeren Preisen zu erhalten. Soweit wir vor Lieferung der Ware eintretende Preisreduzierungen für Ihre aktuelle Bestellung ausnahmsweise noch berücksichtigen, geschieht dies freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung.
  2. Unsere Preise sind in EURO angegeben und verstehen sich netto, „ab Werk“ zuzüglich der bei Lieferung gültigen Umsatzsteuer, Kosten für Transport und Verpackung.
  3. Zahlungen auf Rechnung sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, so ist der Verkäufer – unbeschadet weitergehender Rechte – berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. BGB zu fordern. Alle offenen Forderungen werden im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sofort zur Zahlung fällig.
  4. Die Erfüllung der Kaufpreiszahlungspflicht durch Aufrechnung ist Ihnen nur gestattet, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Außerdem sind Sie zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Leistungspflicht, Lieferbedingungen, Lieferverzögerung, Annahmeverzug

  1. Der Verkäufer erfüllt seine Leistungspflichten aus den mit dem Kunden geschlossenen Kaufverträgen durch Lieferung der Waren ab Lager Geretsried.
  2. Vom Verkäufer angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich und gelten stets nur annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich für verbindlich erklärt wurden. Bei Versendung der Ware bezieht sich der Liefertermin auf den Zeitpunkt der Übergabe an die Transportperson. Sofern kein Fixgeschäft vereinbart ist, dürfen auch verbindliche Liefertermine um eine Woche überschritten werden, ohne dass wir in Verzug geraten.
  3. Verzögert sich die Lieferung infolge höherer Gewalt oder anderer, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Wir (Verkäufer) informieren den Kunden unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer eines solchen Leistungshindernisses. Wird die Leistung aufgrund einer falschen oder nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung unmöglich oder unzumutbar erschwert, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  4. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern die Teillieferung dem Käufer im Einzelfall zumutbar ist.
  5. Unsere Leistungspflicht beschränkt sich bis zur Übergabe der Ware(n) an das Versand- bzw. Transportunternehmen auf den in unserem Lager verfügbaren Vorrat von Waren des gleichen Typs und der gleichen Bezeichnung. Eine Beschaffungspflicht besteht darüber hinaus nicht. Insbesondere besteht keine Pflicht zur Nachbestellung gleicher Waren beim Vorlieferanten.
  6. Der Kunde trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auch wenn wir (Verkäufer) die Versendung selbst durchführen oder beauftragen.
  7. Soweit nach der Verpackungsverordnung zulässig, nehmen wir Transportverpackungen und alle sonstigen Verpackungen nicht zurück. Für die Entsorgung der Verpackungen hat der Kunde auf eigene Kosten zu sorgen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware(n) pfleglich zu behandeln, insbesondere sie vor Schäden zu bewahren. Im Schadensfall kommt der Kunde für Schäden in Höhe des Neuwerts auf.
  2. Sie sind berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Sie treten uns jedoch bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung sicherungshalber in Höhe des vollen Rechnungsbetrages ab. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt, sofern er die Voraussetzungen für die Weiterleitung der eingenommenen Beträge an uns geschaffen hat und solange nicht die Voraussetzungen der Bestimmung über Anspruchsgefährdung (§ 321 BGB) eintreten. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Auf unser Verlangen ist der Kunde zur Offenlegung der Abtretung und zur Herausgabe der für die Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Informationen an uns verpflichtet.
  3. Wir (Verkäufer) verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
  4. Über Vollstreckungsmaßnahmen in die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich unter Übergabe der für eine Intervention (z.B. Einleitung einer Klage gemäß §771 ZPO) notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

§ 7 Gewährleistung, Beschaffenheit der Waren

  1. Geringfügige bzw. unerhebliche Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung der Ware sind vorbehalten und führen nicht zu einem Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit.
  2. Für die vereinbarte Beschaffenheit der Waren übernehmen wir keine Garantie i.S.d § 443 BGB.
  3. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich, spätestens 1 Woche nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich, spätestens 1 Woche nach Erkennbarkeit des Mangels für den Kunden, gemacht werden.
  4. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde bei Bestehen einer Herstellergarantie verpflichtet, vor unserer Inanspruchnahme die Durchsetzung der Ansprüche aus der Herstellergarantie gegenüber dem Hersteller ernsthaft außergerichtlich zu versuchen. Wir werden den Kunden hierbei unterstützen. Im Übrigen bleiben die Gewährleistungsansprüche des Kunden unberührt.
  5. Soweit der Käufer von uns mangelhafte Ware erhalten hat, ist er im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Des Weiteren können dem Kunden Schadensersatzansprüche zustehen. Für diese gelten die in § 8 dargestellten Einschränkungen.
  6. Im Falle des Rücktritts hat sich der Kunde die bis zum Rücktritt gezogenen Gebrauchsvorteile anrechnen zu lassen. Der Gebrauchsvorteil für die Zeit bis zum Rücktritt wird anteilig auf der Grundlage des Kaufpreises und der üblichen Gesamtnutzungsdauer der Ware errechnet, es sei denn die Nutzung war aufgrund des Mangels nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Gebrauchsvorteils bleiben beiden Parteien unbenommen. Ein unerheblicher Mangel berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
  7. Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang. In der Bearbeitung einer Mangelanzeige des Kunden durch uns ist kein Anerkenntnis des Mangels zu sehen. Die Bearbeitung einer Mangelanzeige führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein. Dies gilt auch wenn wir auf Mangelanzeige des Kunden eine Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vornehmen. Eine Nachbesserung kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nachbesserung auslösenden Mangels und evtl. im Wege der Nachbesserung neu entstandene Mängel Einfluss haben. Die Rechte des Kunden gem. §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.
  8. Im Falle des Rücktritts hat sich der Kunde die bis zum Rücktritt gezogenen Gebrauchsvorteile anrechnen zu lassen. Der Gebrauchsvorteil für die Zeit bis zum Rücktritt wird anteilig auf der Grundlage des Kaufpreises und der üblichen Gesamtnutzungsdauer der Ware errechnet, es sei denn die Nutzung war aufgrund des Mangels nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Gebrauchsvorteils bleiben beiden Parteien unbenommen. Ein unerheblicher Mangel berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

§ 8. allgemeine Schadensersatzhaftung

  1. Der Verkäufer haftet für Schäden die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer Erfüllungsgehilfen beruhen bis zu einem Maximalwert von EUR 25.000,00.
  2. Darüber hinaus haften wir uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für sonstige Schäden, wenn der Kunde auf deren Einhaltung vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht. Unsere Haftung für die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Für alle übrigen Schäden ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  3. Unsere Haftung wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bleibt unberührt. Gleiches gilt für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Wir (Verkäufer) haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
  5. Wird die Ware(n) nur zu Testzwecken installiert oder genutzt, ist eine Haftung durch den Verkäufer ausgeschlossen.

§ 9. Rückgaberecht, Rücksendungen

  1. Dem Kunden steht ein vertragliches Rückgaberecht grundsätzlich nicht zu. Etwas anderes gilt nur dann, wenn wir ihm ein Rückgaberecht ausdrücklich und schriftlich eingeräumt haben. Ein Anspruch auf Einräumung eines Rückgaberechts besteht in keinem Fall. Warenrücksendungen ohne vorherige Vereinbarung eines Rückgaberechts werden ausnahmslos abgelehnt. Wird dem Kunden von uns ein Rückgaberecht eingeräumt, so gilt dieses nur für bereits bezahlte Ware. Ausgenommen von jedem Rückgaberecht ist individuell hergestellte, konfigurierte, angepasste, bearbeitete, Aktions-, Ausverkaufs-, als solche bezeichnete auslaufende, ausgelaufene oder sonstige vom aktuellen Serienstandard abweichende Ware. Das eingeräumte Rückgaberecht erlischt spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Ware und kann wirksam nur ausgeübt werden durch fristgerechte Rücksendung. Maßgeblich ist das Eintreffen der Ware bei uns.
  2. Software muss original verpackt und ungeöffnet, einschließlich Datenträger und Dokumentation frei Haus zurückgesandt werden. Wird die Software elektronisch versandt, dann muss der Kunde uns den Lizenzschlüssel nebst einer Bestätigung zurücksenden, dass er die Software nicht mehr nutzt und von seinen Systemen gelöscht hat. Die Bestätigung muss durch eine zeichnungsberechtigte Person beim Kunden unterschrieben werden.
  3. Bei Hardware-Rücksendungen müssen die gelieferten Geräte einschließlich Zubehör, Dokumentationen und vollständiger Originalverpackung in unverändertem, insbesondere unbeschädigtem Neuzustand vom Kunden frei Haus an den Verkäufer zurückgesandt werden.
  4. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Dieser wird in seinem eigenen Interesse den sichersten Transportweg wählen und für eine ausreichende Versicherung sorgen. Teilrückgaben von Lieferungen bedürfen gesonderter Vereinbarung.

Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht, Gerichtszuständigkeit, salvatorische Klausel

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
  2. Für die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und internationalen Kaufrechts (EKG und EAG).
  3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort unser Geschäftssitz in Geretsried. Für alle übrigen Käufer ist der ausschließliche Gerichtsstand und Erfüllungsort ebenfalls Geretsried.
  4. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Kunden an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.
  6. Die Vertragssprache ist Deutsch
  7. Die Unwirksamkeit von Bestimmungen in diesen Vertragsbedingungen oder einer sonst zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmung hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstiger Vereinbarungen. Die Parteien sind bei sonst zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmungen verpflichtet an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen solche wirksamen Bestimmungen zu setzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.